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Perfekte Bedingungen für alle Langlauffans bietet auch das Bundesland Kärnten. Das „Kärntner Loipengütesiegel“ erhalten Betreiber von Loipen bei Erfüllung der Voraussetzungen zur Bezeichnung als Loipengebiet durch die Kärntner Landesregierung. Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn eine entsprechende Schneesicherheit und verschiedene Loipentypen gegeben sind sowie die Voraussetzungen einer regelmäßigen Pflege und Nutzung erfüllt werden.
Ist die Erfüllung der Voraussetzungen festgestellt worden, so kann das Loipengütesiegel für eine Dauer von 5 Jahren verliehen werden. Zudem ist auf Antrag eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre möglich. Die Verleihung kann außerdem jederzeit von der Landesregierung widerrufen werden, wenn während der Dauer der Verleihung Mängel auftreten sollten, die eine Verleihung des Loipensiegels verhindern würden. Über die Verleihung des Siegels muss die Landesregierung dem Antragsteller eine Urkunde ausstellen. In dieser ist das Gebiet, für das das Loipengütesiegel verliehen wurde, bezeichnet. Zudem muss die Verleihung in der Kärntner Landeszeitung kundgemacht werden.
Vergabe des Loipengütesiegels
Welche Maßstäbe müssen erfüllt werden, um das Siegel zu erhalten?
Das Loipengütesiegel kann nur an Gebiete vergeben werden, die die Voraussetzung für eine regelmäßige Pflege und Nutzung erfüllen.
In Ausnahmefällen kann das Loipengütesiegel auch an Gebiete vergeben werden, deren Loipennetz wegen besonders günstiger Lage (z.B. Schattenlage) trotzdem jährlich ca. drei Monate lang benutzbar ist oder über Kunstschneeanlagen verfügt!
Das Loipengütesiegel kann nur an Gebiete verliehen werden, die mindestens eine 3 km Loipe und eine 5 km Loipe (hiervon mindestens eine blaue Loipe und hiervon mindestens eine Loipe für jede Technik klassisch – frei) sowie eine Trainingsloipe aufweisen oder bei Kunstschneeanlagen die zur Verfügung stehenden Kunstschneeloipen (mind. 2 km)